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Teilnahmebedingungen

Dies sind die vollständigen Teilnahmebedingungen für den Schreibwettbewerb. Mit dem Einsenden eines Beitrags müssen Sie die Annahme dieser Bedingungen bestätigen.

§1 Beschreibung des Wettbwerbs

  1. Der Wettbwerb wird gemeinsam durch die Lesebühne Minden und die Stadtbibliothek Minden durchgeführt.
  2. Beiträge zum Wettbwerb können unter den unter §2 genannten Vorraussetzungen ab sofort bis zum 31.08.2020 in elektronischer Form eingereicht werden.

§2 Teilnahmevorraussetzungen

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede(r) (nachfolgend verkürzt Teilnehmer*in genannt) mit Wohnsitz im Regierungsbezirk Detmold (OWL) oder dem Landkreis Schaumburg.
  2. Es gibt keine Altersbeschränkung. Bei nicht volljährigen Teilnehmer*innen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung erteilen.
  3. Teilnehmer*innen müssen eine kurze Selbstbeschreibung als separate Datei mit ihrem Beitrag einreichen.
  4. Die eingereichten Texte dürfen eine Textlänge von 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten.
  5. Die eingereichten Texte müssen bisher unveröffentlicht und frei von Rechten Dritter sein. Der Einreichende bestätigt seine Urheberschaft mit der Einreichung / Zusendung. Teilnehmer*innen halten die Veranstalter von Forderungen Dritter frei.
  6. Zu eingereichten Texten kann auch ein Foto oder eine Zeichnung eingereicht werden. Für dieses gelten die Bestimmungen für Texte entsprechend.
  7. Es gibt keine Beschränkung des Genres für eingereichte Texte.
  8. Die Veranstalter behalten sich vor, Texte, die gegen rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

§3 Gewinnermittlung

  1. Die Gewinnerin / der Gewinner (nachfolgend verkürzt Gewinner genannt) des Wettbewerbs werden durch 3-5 JurorINNen der Veranstalter bestimmt.
  2. Die Ermittlung der Gewinner findet bis spätestens zum 31.12.2020 statt.
  3. Die Gewinner werden nach Abschluss der Ermittlung umgehend benachrichtigt.
  4. Jede*r Teilnehmer*in erhält ein kurzes Feedback zu seinem eingereichten Text.

§4 Weitere Rechte und Pflichten der Veranstalter

  1. Die Veranstalter haben das Recht, auf eine Preisverleihung und Veröffentlichung der Werke zu verzichten, sollten weniger als 20 Teilnahmen zustande kommen.

§5 Rechte und Pflichten der Gewinner

  1. Jeder Gewinner hat das Recht, den Gewinn unmittelbar nach Empfang der Gewinnbenachrichtigung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Die Gewinne stellen sich wie folgt dar:
    1. Platz: 150 € oder 3 Std. Sprech- und Vortragstraining bei dem renommierten Regisseur Detlef Schmidt
    2. Platz: 100 € oder 2 Std. Sprech- und Vortragstraining bei dem renommierten Regisseur Detlef Schmidt
    3. Platz: 50 € oder 1 Std. Sprech- und Vortragstraining bei dem renommierten Regisseur Detlef Schmidt
    1. bis 20. Platz Aufnahme in die Anthologie und kostenfreie Zusendung eines Exemplars.
    Weitere Exemplare können zum Selbstkostenpreis (ca. 5 Euro, wird bei Bekanntgabe ebenfalls spezifiziert) bezogen werden.
  3. Die Gewinner stimmen der Veröffentlichung ihres Vor- und Nachnamens oder eines gewählten Synonyms und des Titels der eingereichten Geschichte auf den Internetseiten der Lesebühne Minden und / oder den Seiten der Stadt Minden zu. Außerdem stimmen sie der Nennung in entsprechenden Pressemeldungen zu.
  4. Die Gewinner erklären sich damit Einverstanden an der Preisverleihung in Präsenzform oder in virtueller Form teilzunehmen. Eine Übernahme eventuell entstandener Kosten (z.B. Reisekosten, Internetgebühren) erfolgt seitens der Veranstalter nicht.
  5. Die Gewinner geben den Veranstaltern das zeitlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht zur Veröffentlichung der eingereichten Beiträge und der damit verbundenen Informationen zum Urheber. Das Recht umfasst die gängigen Formate für Textpräsentationen, wie Bücher, E-Books, Zeitungsartikel, Internetseiten und die multimediale Darstellung in Form von Lesungen, Videoaufzeichnungen und Live-Übertragungen derselben.
  6. Die Gewinner behalten alle übrigen Rechte an ihrem Werk, insbesondere das Recht zur anderweitigen Veröffentlichung.

§6 Datenschutz

  1. Für die Dauer der Durchführung des Wettbewerbs werden von den Teilnehmer*innen anzugebende Daten (Vorname, Nachname, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse, sowie Daten zur Zustimmung und die eingereichten Werke) erfasst und gespeichert.
  2. Die Geschichten (ohne persönliche Daten) werden an die JurorINNen zur Bewertung weitergeleitet.
  3. Die Daten der Teilnehmer*innen, die nicht gewonnen haben werden nach Abschluss der Gewinnermittlung gelöscht. Dies betrifft auch die eingereichten Geschichten. Die Teilnehmer*innen haben eine Sicherung der eingereichten Werke selbst vorzunehmen.
  4. Die Daten der Gewinner werden zur Durchführung der Preisverleihung und dem Druck und Vertrieb der Anthologie weiterhin gespeichert.
  5. Die Daten der Gewinner werden soweit notwendig (Name, persönliche Beschreibung) an Dritte, die mit der Erstellung bzw. Publizierung der erstellten Anthologie beauftragt werden, übermittelt.
  6. Für die Teilnahme am Wettbewerb gilt auch unsere Datenschutzerklärung.

§7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung.